Zahnzusatzversicherung – auch für Privatpatienten sinnvoll!


Fast 13 Millionen Deutsche haben bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Stiftung Warentest hat jetzt 147 Angebote unter die Lupe genommen:

Neue Gebührenordnung macht Zahnersatz teurer

Seit Anfang des Jahres gilt eine neue private Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Auch gesetzlich Krankenver­si­cherte müssen sich deshalb auf höhere Kosten einstellen, insbesondere für hochwertigen Zahnersatz wie Inlays oder Implantate. Denn ihre Kasse zahlt nur einen Zuschuss zur wirtschaftlich günstigsten Versorgung. Bei der Anwendung der neuen Gebührenordnung hat der Zahnarzt viel Spielraum. Eine privat abgerechnete Vollkrone wird zum Beispiel um 50 oder 75 Euro teurer, je nachdem, ob er mit dem 2,5- oder 3,5-fachen Gebührensatz abrechnet. Sein Honorar beträgt dann entweder 220 oder 330 Euro. Hinzu kommen noch Laborkosten, die oft mehr als die Hälfte der Rechnung ausmachen. Grund genug, sich nach einer privaten Zusatzversicherung umzusehen, die diese Kosten zumindest teilweise übernimmt.

147 Tarife im Test – 33 mit sehr guten Leistungen

In einem großen Test hat Finanztest 147 Angebote für eine private Zahnzusatzversicherung verglichen. Davon haben 33 die Note sehr gut für ihre Leistungen für Zahnersatz erhalten. In den besten Tarifen übernehmen die Versicherer zum Beispiel von den 3 000 Euro Kosten eines aufwendigen Zahnersatzes mit Implantat mehr als 2 300 Euro. Die gesetzliche Kasse zahlt nur 387 Euro.

Lohnend für höherwertigen Zahnersatz

Eine Zusatzversicherung lohnt sich vor allem für diejenigen, die sich beim Zahnersatz nicht auf die kostengünstigste Version beschränken wollen. Die gesetzlichen Kassen be­teiligen sich nur an den Kosten für die Regelversorgung: Für jeden zahnmedizini­schen Befund haben Zahnärzteschaft und Kassen eine solche Standardversorgung festgelegt. Dafür erhalten Versicherte einen Festzuschuss – egal, welchen Zahnersatz sie sich machen lassen. Diese Regelung macht den Zahnarztbe­such oft teuer. Zur Regelversorgung gehö­ren zum Beispiel nur Legierungen ohne Edelmetall, aber keine Kronen oder Brücken mit Goldanteil oder mit Keramikverblendung. Den Aufpreis dafür müssen Patienten aus eigener Tasche beisteuern.

Zahnersatz mit Implantat besonders teuer

Besonders teuer werden Inlays und Implantate, weil sie in der Regelversorgung nicht vorkommen und daher komplett privat abgerechnet werden. An den hohen Kosten beteiligt sich die Krankenkasse nur mit einem sehr geringen Zuschuss. Eine Implantatversorgung kann beispielsweise 3 000 Euro kosten, wenn zunächst ein Knochenaufbau notwendig ist. Die Krankenkasse zahlt nur 387 Euro. Lässt sich ein Patient ein Inlay anstelle einer Amalgamfüllung einsetzen, berechnet der Zahnarzt sein Honorar vollständig nach der privaten Gebührenordnung. Die Rechnung kann dann zusammen mit den Laborkosten leicht 600 Euro betragen. Die Kasse beteiligt sich daran aber nur mit 30 bis 45 Euro. Das sind die Kosten für eine Amalgamfüllung. Den allergrößten Teil der Rechnung zahlt der Patient selbst – falls er keine Zusatzversicherung hat.

Fallen im Kleingedruckten

Manchmal sind die Patienten jedoch von ihrer Versicherung enttäuscht. Sie erhalten eine hohe Rechnung und der Versicherer zahlt weniger als erwartet. Viele Versicherte kennen den Inhalt ihrer Verträge nicht genau – schließlich sind die Versicherungsbedin­gungen selbst für Experten oft schwer zu verstehen. Vor allem an den Kosten für Inlays oder Implantate beteiligen sich Versicherer in einigen Tarifen nur in geringem Umfang oder schließen diese sogar ganz aus. Wem die Versorgung mit Inlays und Implantaten besonders wichtig ist, der sollte deshalb genau hinschauen: Manche Versicherer beschränken ihre Leistung auf eine bestimmte Anzahl von Implantaten. Andere legen Höchstbeträge fest, die sie pro Inlay oder Implantat zahlen. Die sind mit einer aufwendigen Behandlung schnell überschritten.

Rechtzeitig versichern

Eine Versicherung erst kurz vor der Behandlung abzuschließen, bringt nichts. Hat der Zahnarzt ein Zahnproblem bereits festgestellt, ist die folgende Behandlung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zu Beginn der Vertragslaufzeit gilt außerdem eine Wartezeit von acht Monaten, und in den meisten Tarifen begrenzen die Versicherer außerdem ihre Leistungen in den ersten Vertragsjahren auf bestimmte Höchstbeträge. Zahnerkrankungen im Antrag zu verschweigen, ist auch keine Lösung. Wenn Kunden das tun, kann der Versicherer später vom Vertrag zurücktreten und die Leistung verweigern. Der Versicherer darf beim Zahnarzt nachfragen und kann so alle Angaben des Kunden überprüfen.

Hier gehts zu den einzelnen Bewertungen von Stiftung Warentest.

„Zahn­zusatz­versicherung im Test 91 von 244 Tarifen sind sehr gut“

Quelle: Stiftung Warentest