Keramik-Veneers

Veneers sind dünne Verblendschalen aus Keramik, die erst durch die Entwicklung geeigneter restaurativer Werkstoffe und Befestigungstechnologien möglich wurden.

Veneers ermöglichen ästhetische Restaurationen im sichtbaren Bereich. Mit ihnen kann man sowohl nur einzelne Zähne als auch die gesamte Front (d. h. alle vier Schneidezähne oder von Eckzahn bis Eckzahn) in Farbe, Stellung, Größe und Form korrigieren.

Ihr optisches Erscheinungsbild sowie Abrasionsverhalten gleicht den natürlichen Zähnen. Bestimmungsgemäßes Vorgehen vorausgesetzt sind Keramik-Veneers daher heute eine von der DGZMK wissenschaftlich anerkannte Behandlungsform.

Indikationen für Veneers sind insbesondere:

  • Zahnlücken (Diastema), wenn keine Kieferorthopädie gewünscht oder möglich
  • größere oder mehrere Defekte (Füllungen, Frakturen)
  • Zahnfehlstellungen (z. B. zu weit nach innen geneigt oder verdreht)
  • starke Verfärbungen, die mit Bleichen nicht behandelt werden können
  • starke Abrasion („Abknirschen“) der Zähne mit Verlust an Höhe

Abbildungen: Sirona

Das Vorgehen bei Veneers

Für ein Veneer nimmt der Zahnarzt zuerst einen Abdruck der Zähne, um ein Situationsmodell anzufertigen.

Es zeigt die Ausgangslage des Patienten im Mund, an welchem der Zahntechniker nun die gewünschten Veränderungen vorab simulieren kann.

Dieses sogenannte Wax-up zeigt dem Patienten das theoretische Endergebnis und kann noch beliebig je nach Wunsch verändert werden.

Ist sich der Patient nicht sicher, kann man auch zuerst „Probe-Veneers“ aus zahnfarbenem Kunststoff herstellen, die vorübergehend eingegliedert werden. Damit kann der Patient nach Hause gehen und sich in aller Ruhe entscheiden. Hilfreich sind dabei besonders Meinungen von Partner und Freunden.

Sind Patient und Zahnarzt letztlich mit der Planung zufrieden, kann nun begonnen werden. Hierzu entfernt der Zahnarzt nur soviel von den Zähnen, wie unbedingt zur Herstellung der Veneers nötig ist. Mit einem besonders genauen Abdruck werden die fertig beschliffenen Zähne abgeformt und die Zeit, die der Zahntechniker für die Anfertigung der Veneers benötigt, mit einem Provisorium überbrückt.

Da es sich bei Veneers fast immer um eine rein kosmetische Behandlung handelt, werden die Kosten i. d. R. nicht von der Krankenkasse übernommen.